Möglichkeiten der Stammzellentherapie bei Autoimmunkrankheiteno
     
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Nervenzellen
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MS-Infozentrum

Von Mildner - Datum: 2003-03-05 06:34:01


Die Bedeutung embryonaler Stammzellen

Nun wird es Zeit, auf die embryonalen Stammzellen einzugehen. Will man embryonale Stammzellen gewinnen, regt man eine befruchtet Eizelle an, sich in der Petrischale zu teilen, also im Labor nach künstlicher Befruchtung. Etwa am 4. bis 5.Tag bildet sich der sogenannte Blasenkeim, die Blastozyste. Die Hülle des Blasenkeims besteht aus sog.Trophoblastenzellen, die später die Plazenta ausbilden. An einem Pol im Inneren der Hohlkugel befindet sich die innere Zellmasse. Das sind die noch weitgehend undifferenzierten embryonalen Stammzellen, aus denen sich der Embryo entwickelt. Um an diese Zellen zu gelangen, muss man den Blasenkeim in diesem Stadium zerstören. An dieser Stelle endet die Existenz des Individuums. Das ist das große ethische Problem, das sich um die embryonalen Stammzellen rankt. Die gezielte Herstellung und Zerstörung eines Embryos zur Stammzellgewinnung ist in Deutschland bekanntlich verboten. Aus dem Blasenkeim entnommene embryonale Stammzellen können im Labor, also in der Zellkultur, durch Zusatz eines bestimmten Zellfaktors immortalisiert (unsterblich gemacht) werden, so dass sie sich ständig teilen. Einen Teil dieser Zellen kann man abtrennen und in einem anderen Kulturgefäß weiter wachsen lassen. Jetzt ist auch ein Versand der Zellkultur möglich, wie dies kürzlich von Israel an ein Institut in Bonn oder von den USA nach Köln möglich war. So entstehen die embryonalen Stammzell-Linien, deren Import nach Deutschland für Forschungszwecke begrenzt erlaubt ist. Sie stammen alle von einem Individuum ab, das jedoch nicht mehr existiert. Würde man embryonale Stammzellen also therapeutisch bei einem Patienten anwenden, wären es für diesen immer körperfremde Zellen, die auch bei zunächst perfekter Integration zu Immunproblemen führen können. Diese Probleme können dann entstehen, wenn die Zellen ausreifen und die Gewebemerkmale des Individuums, von dem sie stammen, auf der Zelloberfläche ausbilden.

Embryonale Stammzellen sind für die Forscher deshalb so verlockend, weil sie noch nahezu völlig undifferenziert sind. Sie können in über 200 verschiedene Gewebszellen ausreifen, also zu Gewebszellen entwickeln, nicht nur bei der natürlichen Entwicklung des Embryo im Mutterleib, sondern auch im Labor. Wenn man der Zellkulturschale den richtigen Mix von Zellfaktoren zusetzt, lassen sich verschiedene Zellarten gezielt entwickeln, z.B. neuronale Stammzellen. Diesen Mix herauszufinden, ist eine Sysiphus-Arbeit. Aber einigen Forschern, wie z.B. Prof. Brüstle in Bonn, ist das gelungen. Darauf bezieht sich übrigens auch sein Patent, das fälschlicherweise als "Klon-Patent" gebrandmarkt wurde. Hat man also embryonale Stammzellen zur Verfügung und kennt den richtigen Mix, kann man nahezu jede gewünschte Zellart gezielt herstellen. Nicht nur das. Bringt man embryonale Stammzellen in das geschädigte Gewebe ein, beginnen sie dort, sich unter dem Einfluss der lokal wirksamen Gewebshormone zum entsprechenden Zelltyp umzuwandeln und sich in den Zellverband zu integrieren. Das ist übrigens auch mit Stammzellen aus Nabelschnurblut gelungen. Es bleibt jedoch das Problem, dass es körperfremde Stammzellen sind. Es ist also noch ein sehr weiter Weg, bis es gelingen wird, aus den Forschungsansätzen breit anwendbare Therapien zu entwickeln. Immerhin konnte Prof. Brüstle im Tierversuch zeigen, dass aus embryonalen Stammzellen neuronale Stammzellen einschließlich Gliazellen entstehen können, die in der Lage sind, Myelinscheiden zu bilden. Um von diesen Entwicklungen zu profitieren, bietet das Nabelschnurblut der jüngsten und kommenden Generationen eine viel versprechende Option der persönlichen Gesundheitsvorsorge, indem man es bereits bei der Geburt als pluripotente, körpereigene Quelle von Stammzellen sichert. Betroffene der gegenwärtigen Generation haben das eigene Nabelschnurblut als potentielle Quelle für Stammzellen aber nicht zur Verfügung.

Fortschritte bei Therapieschritt 1 - der Reprogrammierung des Immunsystems und damit des Stopps des Autoimmunangriffs - werden in der näheren Zukunft voraussichtlich am ehesten Erfolge bringen. Ob dann für Therapieschritt 2 embryonale oder adulte Stammzellen benutzt werden - zu denen als besondere Gruppe auch Stammzellen aus dem Nabelschnurblut gehören -, ist aus rein medizinischer Sicht eher eine zweitrangige Frage, wenn man bei der Anwendung embryonaler Stammzellen das erhebliche ethische Problem bewusst ausklammert. Zweifellos lassen sich an embryonalen Stammzellen die Differenzierungsprozesse am genauesten studieren und darin sehen die Fachleute auch ihren größten Wert. In der (möglichen) Anwendung werden sie für den Patienten jedoch immer körperfremde Zellen bleiben, mit allen zu erwartenden Problemen, die daraus resultieren.


© Dr.Erich Kunert, VITA 34 AG, Leipzig, 04.03.2003


Mit freundlicher Genehmigung des Veröffentlichers
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